{"id":8826,"date":"2022-12-12T09:28:58","date_gmt":"2022-12-12T09:28:58","guid":{"rendered":"https:\/\/primesurf.com\/?page_id=8826"},"modified":"2025-05-09T08:39:17","modified_gmt":"2025-05-09T08:39:17","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/primesurf.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_custom_heading heading_semantic=&#8220;h1&#8243; text_size=&#8220;fontsize-822782&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;839565&#8243;]<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h3>\n<p>[\/vc_custom_heading][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column column_width_percent=&#8220;100&#8243; position_vertical=&#8220;middle&#8220; align_horizontal=&#8220;align_center&#8220; gutter_size=&#8220;3&#8243; overlay_alpha=&#8220;50&#8243; shift_x=&#8220;0&#8243; shift_y=&#8220;0&#8243; shift_y_down=&#8220;0&#8243; z_index=&#8220;0&#8243; medium_width=&#8220;0&#8243; mobile_width=&#8220;0&#8243; width=&#8220;1\/2&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;131159&#8243;][vc_button outline=&#8220;yes&#8220; border_width=&#8220;0&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;603843&#8243; link=&#8220;url:%23tc1|&#8220;]AGB KURSE, VERLEIH, WORKSHOPS &amp; EINZEL-LEISTUNGEN[\/vc_button][\/vc_column][vc_column column_width_percent=&#8220;100&#8243; position_vertical=&#8220;middle&#8220; align_horizontal=&#8220;align_center&#8220; gutter_size=&#8220;3&#8243; overlay_alpha=&#8220;50&#8243; shift_x=&#8220;0&#8243; shift_y=&#8220;0&#8243; shift_y_down=&#8220;0&#8243; z_index=&#8220;0&#8243; medium_width=&#8220;0&#8243; mobile_width=&#8220;0&#8243; width=&#8220;1\/2&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;144781&#8243;][vc_button outline=&#8220;yes&#8220; border_width=&#8220;0&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;133361&#8243; link=&#8220;url:%23tc2|&#8220;]ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (ARB)[\/vc_button][\/vc_column][\/vc_row][vc_row row_height_percent=&#8220;0&#8243; overlay_alpha=&#8220;50&#8243; gutter_size=&#8220;3&#8243; column_width_percent=&#8220;100&#8243; shift_y=&#8220;0&#8243; z_index=&#8220;0&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;920100&#8243; row_name=&#8220;TC1&#8243;][vc_column column_width_percent=&#8220;100&#8243; gutter_size=&#8220;3&#8243; overlay_color=&#8220;color-xsdn&#8220; overlay_alpha=&#8220;10&#8243; radius=&#8220;xl&#8220; shift_x=&#8220;0&#8243; shift_y=&#8220;0&#8243; shift_y_down=&#8220;0&#8243; z_index=&#8220;0&#8243; medium_width=&#8220;0&#8243; mobile_width=&#8220;0&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;170951&#8243; overlay_color_type=&#8220;uncode-palette&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1709316942052{padding-top: 40px !important;padding-right: 40px !important;padding-bottom: 40px !important;padding-left: 40px !important;}&#8220;][vc_custom_heading text_size=&#8220;h3&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;995054&#8243; el_class=&#8220;TC1&#8243;]AGBs: KITESURF &amp; WINGFOIL KURSE \/ VERLEIH \/ CAMPS &amp; EINZEL-LEISTUNGEN[\/vc_custom_heading][vc_separator sep_color=&#8220;accent&#8220; uncode_shortcode_id=&#8220;169911&#8243; sep_color_type=&#8220;uncode-palette&#8220;][vc_column_text uncode_shortcode_id=&#8220;156682&#8243;]<strong>1. Kursteilnehmer und Mieterkreis<\/strong><br \/>\nTeilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeintr\u00e4chtigt ist, den Kitesurf-, Wingfoil-, SUPsport ohne Gefahr f\u00fcr sich und andere auszu\u00fcben. Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme an allen Kitesurf-, Wingfoil-, SUPKursen ist die F\u00e4higkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu k\u00f6nnen. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.  <\/p>\n<p><strong>2. Anmeldung\/ R\u00fccktritt vom Vertrag<\/strong><\/p>\n<p>a) Die Anmeldung f\u00fcr einen Kitesurfing- und\/oder Wingfoil-Kurs\/Verleih muss schriftlich erfolgen (Online-Buchung \u00fcber die Website inbegriffen). Bei Minderj\u00e4hrigen muss die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen, damit die Erkl\u00e4rung rechtsg\u00fcltig ist.<br \/>\nDie Reservierung ist nach Zahlungseingang verbindlich.<br \/>\nF\u00fcr Kurse, Workshops oder andere individuelle Dienstleistungen muss der Gesamtbetrag im Voraus bezahlt werden.<\/p>\n<p>b) Der R\u00fccktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen.<\/p>\n<div>Stornierungen von gebuchten Leistungen k\u00f6nnen per E-Mail vorgenommen werden. Die Stornobedingungen lauten wie folgt:<\/div>\n<div><\/div>\n<p>+ bis zum 30. Tag vor Anreise werden 20 % einbehalten<br \/>\n+ vom 29. bis 15. Tag vor der Ankunft werden 50 % einbehalten<br \/>\n+ vom 14. bis 3. Tag vor der Ankunft werden 75 % einbehalten<br \/>\n+ ab dem 2. Tag vor der Ankunft werden 95 % einbehalten<br \/>\nDie Kaution wird abgezogen.<\/p>\n<p>In besonderen F\u00e4llen k\u00f6nnen andere Stornierungsgeb\u00fchren anfallen. Dies wird vor der Buchung entsprechend mitgeteilt.<\/p>\n<p>c) Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zur\u00fcckzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Kursausschreibung nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle h\u00f6herer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerst\u00f6rung des Kitesurf-, Surf-, SUPmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus.<br \/>\nWeitergehende Anspr\u00fcche bestehen nicht.<br \/>\nF\u00fcr Kitecamps und Wingcamps ist eine Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen erforderlich, damit das Camp stattfinden kann. Sollte nur eine Person gebucht sein und die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, erh\u00e4lt der Kunde 10 Stunden Privatunterricht und kann das Mietmaterial w\u00e4hrend der gesamten Camp-Dauer nutzen.<\/p>\n<p>d) Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig st\u00f6ren, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vors\u00e4tzlich gef\u00e4hrden, k\u00f6nnen von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>3. Mitwirkungspflicht<\/strong><br \/>\nDer Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsst\u00f6rungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der St\u00f6rung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie m\u00f6glich zu halten.<\/p>\n<p><strong>4. Sicherheit\/ Durchf\u00fchrungsbedingungen<\/strong><br \/>\nDen Anweisungen des Ausbilders\/Vermieters ist Folge zu leisten. Im Kurs sind Neoprenschuhe zu tragen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.  <\/p>\n<p><strong>5. Sorgfaltspflicht<\/strong><\/p>\n<p>a) Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Wingfoil-, SUPmaterials, wird durch regelm\u00e4\u00dfige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer\/Mieter verpflichtet, Kitesurf-, Wingfoil-, SUPmaterials, vor Fahrtantritt zu \u00fcberpr\u00fcfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer\/ Mieter verpflichtet, entstandene Sch\u00e4den sofort anzuzeigen.<br \/>\nb) Falls die Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Wingfoil -, SUPmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrl\u00e4ssige oder sogar vors\u00e4tzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers\/Mieters nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist, besteht f\u00fcr den durch die Tatbestandsaufnahme und St\u00f6rungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers\/Mieters.<\/p>\n<p><strong>6 Haftung<\/strong><\/p>\n<p>a) Wir haften f\u00fcr die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgf\u00e4ltige Auswahl und \u00dcberwachung der Leistungstr\u00e4ger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie f\u00fcr die gewissenhafte Durchf\u00fchrung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Wingfoil-, SUPmaterial.<\/p>\n<p>b) Die Haftung f\u00fcr Sach- und Personensch\u00e4den ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>c) Bei selbst- und fremdverursachten Sch\u00e4den trifft den Teilnehmer\/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer \/ Mieter verpflichtet sich, das Kitesurf-, Wingfoil -, SUPmaterial wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu f\u00fchren. <\/p>\n<p>d) F\u00fcr selbstverschuldete Sch\u00e4den (einschlie\u00dflich Ausfall- und Folgesch\u00e4den) an dem und Ausr\u00fcstung Kitesurf-, Wingfoil-, SUPmaterialteilen haftet der Teilnehmer\/Mieter pers\u00f6nlich.<\/p>\n<p>e) F\u00fcr den Verlust von Wertgegenst\u00e4nden, Brillen, Geld und sonstigen Gegenst\u00e4nden wird keine Haftung \u00fcbernommen.<\/p>\n<p><strong>7. Zus\u00e4tzliche Vermietungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>a) Wir sind als Vermieter berechtigt, die \u00dcbergabe der Kitesurf-, Wingfoil -, SUPausr\u00fcstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht \u00fcber die erforderliche Qualifikation (VDWS oder IKO Lizenz) verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>b) Sofern sich nach \u00dcbergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportger\u00e4tes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gef\u00e4hrdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren F\u00fchrung des Kitesurf-, Wingfoil-, SUPmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4ren und die Mietgeb\u00fchr einbehalten.<\/p>\n<p>c) Der Mieter ist zur p\u00fcnktlichen R\u00fcckgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur versp\u00e4teten R\u00fcckgabe dar. <\/p>\n<p>d) Der Mieter haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den und Aufwendungen, die durch eine versp\u00e4tete R\u00fcckgabe entstehen. Im \u00fcbrigen haften der Mieter dem Vermieter f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch f\u00fcr ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.  <\/p>\n<p><strong>8. Marketing<\/strong><\/p>\n<p>a) Social Media: Der Kunde stimmt zu, Foto- und Videoinhalte f\u00fcr Marketing- und Social-Media-Zwecke zu verwenden, sowohl f\u00fcr Print- als auch f\u00fcr Online-Zwecke.<\/p>\n<p>b) Email Newsletter: Der Kunde ist damit einverstanden, dass regelm\u00e4\u00dfig Informationen in Form von Newslettern \u00fcber Neuigkeiten und Dienstleistungen des Primesurf Netzwerk sendet.<\/p>\n<p><strong>9. Gerichtstand<\/strong><br \/>\nGerichtsstand ist der Ort der Partnerschule, bei der die Buchung vorgenommen wurde.<\/p>\n<p><strong>10. Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ung\u00fcltige Bestimmung nach M\u00f6glichkeit durch eine dem mutma\u00dflichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. [\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row row_height_percent=&#8220;0&#8243; overlay_alpha=&#8220;50&#8243; gutter_size=&#8220;3&#8243; column_width_percent=&#8220;100&#8243; shift_y=&#8220;0&#8243; z_index=&#8220;0&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;130331&#8243; row_name=&#8220;TC2&#8243;][vc_column column_width_percent=&#8220;100&#8243; gutter_size=&#8220;3&#8243; overlay_color=&#8220;color-xsdn&#8220; overlay_alpha=&#8220;10&#8243; radius=&#8220;xl&#8220; shift_x=&#8220;0&#8243; shift_y=&#8220;0&#8243; shift_y_down=&#8220;0&#8243; z_index=&#8220;0&#8243; medium_width=&#8220;0&#8243; mobile_width=&#8220;0&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;110377&#8243; overlay_color_type=&#8220;uncode-palette&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1709317154735{padding-top: 40px !important;padding-right: 40px !important;padding-bottom: 40px !important;padding-left: 40px !important;}&#8220;][vc_custom_heading text_size=&#8220;h3&#8243; text_transform=&#8220;uppercase&#8220; uncode_shortcode_id=&#8220;154639&#8243;]Allgemeine Reisebedingungen (ARB)[\/vc_custom_heading][vc_separator sep_color=&#8220;accent&#8220; uncode_shortcode_id=&#8220;169911&#8243; sep_color_type=&#8220;uncode-palette&#8220;][vc_column_text uncode_shortcode_id=&#8220;382819&#8243;]Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter Primesurf GmbH (nachfolgend Primesurf genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB erg\u00e4nzen die gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und f\u00fcllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspart- ner des Reiseveranstalters der Reisende \u2013 hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag f\u00fcr einen anderen Reiseteilnehmer schlie\u00dft.<br \/>\nDiese ARB gelten ausdr\u00fccklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der \u00a7\u00a7 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von Primesurf bucht. Dies gilt auch dann, sofern dem Reisenden f\u00fcr die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgeh\u00e4ndigt oder soweit Primesurf ausdr\u00fccklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistungen gem. \u00a7 651w BGB t\u00e4tig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverst\u00e4ndlich darauf hinweist.<br \/>\nDiese ARB gelten ferner nicht f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber Reisen, soweit der Reisende ein Unternehmer ist, mit dem Primesurf einen Rahmenvertrag f\u00fcr die Organisation von Gesch\u00e4ftsreisen gem. \u00a7 651a Abs. 5 lit. 3 BGB f\u00fcr die unternehmerische Zwecke des Reisenden geschlossen hat.  <\/p>\n<p><strong>1. Abschluss des Pauschalreisevertrages<\/strong><br \/>\n1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von Primesurf im f\u00fcr den Zeitpunkt der Reise g\u00fcltigen Katalog bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von Primesurf, nebst erg\u00e4nzenden Informationen von Primesurf f\u00fcr die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.<br \/>\nDurch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende Primesurf den Abschluss des Pauschalreisevertrages f\u00fcr die angegebenen Personen verbindlich an. Der Reisende hat f\u00fcr alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, f\u00fcr die er die Buchung vornimmt, wie f\u00fcr seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat. <\/p>\n<p>Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebest\u00e4tigung (Annahmeerkl\u00e4rung) von Primesurf zustande. Bei oder unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss wird Primesurf dem Reisenden eine Reisebest\u00e4tigung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger \u00fcbermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger k\u00f6rperlicher Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebest\u00e4tigung in Papierform; gleiches gilt bei einem Vertragsschluss au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen.  <\/p>\n<p>1.3 Weicht die Reisebest\u00e4tigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebest\u00e4tigung als ein neues Angebot, an das Primesurf f\u00fcr die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern Primesurf auf die \u00c4nderung hingewiesen hat und diesbez\u00fcglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erf\u00fcllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Primesurf gegen\u00fcber die Annahme ausdr\u00fccklich oder schl\u00fcssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erkl\u00e4rt.<br \/>\na) Die Anmeldung zu einem Kitesurf- und\/oder Wingfoilkurs bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen). Gleiches gilt f\u00fcr den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderj\u00e4hrigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgesch\u00e4ftlichen Erkl\u00e4rung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.   <\/p>\n<p><strong>2. Bezahlung<\/strong><br \/>\n2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in H\u00f6he von 20 % des Reisepreises f\u00e4llig,<br \/>\nsofern der Sicherungsschein gem\u00e4\u00df \u00a7 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EBGBG an den Reisenden in Textform \u00fcbermittelt wurde. Sofern die im jeweiligen Angebot enthaltenen Fl\u00fcge oder \u00dcber- nachtungsleistungen seitens der Leistungstr\u00e4ger von Primesurf diesem gegen\u00fcber sofort zur Zahlung f\u00e4llig werden oder ein Flugticket sofort nach best\u00e4tigter Buchung ausgestellt werden muss, beh\u00e4lt sich Primesurf das Recht vor, eine h\u00f6here Anzahlung in Rechnung zu stellen. Hier\u00fcber wird der Reisende von Primesurf vor Buchungsabschluss in einer nach Art. 250 \u00a7 3 EGBGB und in der Reisebest\u00e4tigung in einer nach Art. 250 \u00a7 6 EGBGB vorgeschriebenen Weise informiert.<br \/>\n2.2 Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1 genannten Gr\u00fcnden abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform \u00fcbermittelt wurde, vier Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung f\u00e4llig. Sofern eine Reise noch aus den in Ziffer 7.1 genannten Gr\u00fcnden abgesagt werden kann, ist der Restbetrag f\u00fcr diese Reise erst zu dem Zeitpunkt f\u00e4llig, in dem die Reise durch Primesurf nicht mehr abgesagt werden kann.<br \/>\n2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits f\u00e4llig ist oder Primesurf die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teil- nehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter \u00dcbermittlung des Sicherungsscheines f\u00e4llig.<br \/>\n2.4 Pr\u00e4mien f\u00fcr Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollst\u00e4ndig zur Zahlung f\u00e4llig.<br \/>\n2.5 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen F\u00e4lligkeitstag leistet, ist Primesurf berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu belasten. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Reisenden besteht oder Primesurf zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht bereit und in der Lage ist oder seine ge- setzlichen Informationspflichten nicht erf\u00fcllt hat. <\/p>\n<p><strong>3. Leistung, Leistungs\u00e4nderung &amp; Preis\u00e4nderung nach Vertragsschluss<\/strong><br \/>\n3.1 Leistung<br \/>\na) Die Leistungsverpflichtung von Primesurf ergibt sich aus- schlie\u00dflich aus dem Inhalt der Buchungsbest\u00e4tigung in Verbindung mit dem f\u00fcr den Zeitpunkt der Reise g\u00fcltigen Katalog bzw. Prospekt, der Website von Primesurf, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von Primesurf unter Ma\u00dfgabe s\u00e4mtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erl\u00e4uterungen sowie der f\u00fcr die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 \u00a7 3 EGBGB.<br \/>\nb) Mitarbeiter von Leistungstr\u00e4gern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von Primesurf nicht bevollm\u00e4chtigt, Zusicherungen oder Ausk\u00fcnfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die \u00fcber die Reiseausschreibung, die Buchungsbest\u00e4tigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 \u00a7 3 EGBGB von Primesurf hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den best\u00e4tigten Inhalt des Pauschalreisevertrages ab\u00e4ndern.<\/p>\n<p>3.2 Leistungs\u00e4nderung<\/p>\n<p>a) \u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Primesurf nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind nur gestattet, soweit die \u00c4nderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeintr\u00e4chtigen. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen diese \u00c4nderungen vor Reisebeginn erkl\u00e4rt werden. Primesurf hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger klar, verst\u00e4ndlich und in hervorgehobener Weise \u00fcber die \u00c4nderung zu unterrichten.  <\/p>\n<p>b) Im Falle einer erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 \u00a7 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Primesurf gesetzten angemessenen Frist<\/p>\n<p>&#8211; die mitgeteilte \u00c4nderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen, oder<br \/>\n&#8211; ohne Stornokosten vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, oder<br \/>\n&#8211; die Teilnahme an einer von Primesurf gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Wenn der Reisende gegen\u00fcber Primesurf nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die \u00c4nderung bzw. Abweichung als angenommen. Hier\u00fcber, sowie \u00fcber die erhebliche \u00c4nderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von Primesurf unverz\u00fcglich nach Kenntnis von dem \u00c4nderungsgrund zusammen mit der Mitteilung \u00fcber dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erkl\u00e4rung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger klar, verst\u00e4ndlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet. <\/p>\n<p>c) Eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit die ge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind. Sofern die durchgef\u00fchrte Ersatz-Pauschalreise oder ge\u00e4nderte Pauschalreise im Vergleich zur urspr\u00fcnglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, ist der Reisepreis gem\u00e4\u00df \u00a7 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern Primesurf bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisendender Differenzbetrag gem\u00e4\u00df \u00a7651 m Abs. 2 BGB zu erstatten. <\/p>\n<p>3.3 Preis\u00e4nderung<\/p>\n<p>a) Primesurf bleiben \u00c4nderungen des ausgeschriebenen und mit der Buchung best\u00e4tigten Preises vorbehalten, wenn sich \u00c4nderungen der Wechselkurse, der Treibstoffkosten, der Abgaben wie Hafen- und Flughafengeb\u00fchren, Einreisegeb\u00fchren oder Luftsicherheitskosten, sowie Steuererh\u00f6hungen auf gebuchte Leistungen, Touristenabgaben oder staatliche Nationalparkgeb\u00fchren ergeben.<br \/>\n(aa) Erh\u00f6hen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen- den Bef\u00f6rderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Primesurf den Reisepreis nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Berechnung erh\u00f6hen:<\/p>\n<p>&#8211; bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erh\u00f6hung kann Primesurf vom Reisenden den Erh\u00f6hungsbetrag verlangen.<br \/>\n&#8211; in anderen F\u00e4llen werden die vom Bef\u00f6rderungsunternehmen pro Bef\u00f6rderungsmittel geforderten, zus\u00e4tzlichen Bef\u00f6rderungskosten durch die Zahl der Sitzpl\u00e4tze des vereinbarten Bef\u00f6rderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erh\u00f6hungsbetrag f\u00fcr den Einzelplatz kann Primesurf vom Reisenden verlangen. <\/p>\n<p>(bb) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben oder Steuern (insbesondere Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengeb\u00fchren, staatliche Nationalparkgeb\u00fchren) gegen- \u00fcber Primesurf erh\u00f6ht, so kann der Reisepreis um den ent- sprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. <\/p>\n<p>(cc) Sofern der Reisepreis wegen \u00c4nderung des Wechselkurses erh\u00f6ht wird, hat Primesurf dem Reisenden offen zu legen, welchen Kurs er zu welchem Zeitpunkt f\u00fcr die Reiseausschreibung urspr\u00fcnglich zu Grunde gelegt hat, wobei der Stichpunkt f\u00fcr die Wechselkurs\u00e4nderung nach dem Tag des Vertragsschlusses ist.<\/p>\n<p>b) Eine Erh\u00f6hung des Reisepreises ist nur zul\u00e4ssig, wenn die zur Erh\u00f6hung f\u00fchrenden Umst\u00e4nde vor Vertragsschluss noch nicht ein- getreten sind. Eine Preis\u00e4nderung durch Primesurf ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn Primesurf den Reisenden auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger klar und verst\u00e4ndlich \u00fcber die Preiserh\u00f6hung und deren Gr\u00fcnde unterrichtet, sowie hierbei die Berechnung der Preiserh\u00f6hung mitteilt und dies sp\u00e4testens 21 Tage vor Reise- beginn erfolgt; eine Preiserh\u00f6hung ist Primesurf nur bis 8 Prozent m\u00f6glich. <\/p>\n<p>c) Der Reisende ist berechtigt, von Primesurf eine Preissenkung bis 8 Prozent aus den gleichen Gr\u00fcnden zu verlangen, die Primesurf zu einer Preiserh\u00f6hung berechtigen w\u00fcrden und die \u00c4nderungen zu niedrigeren Kosten f\u00fcr Primesurf f\u00fchren. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag ge- zahlt, ist der Mehrbetrag von Primesurf zu erstatten. Primesurf darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Primesurf tats\u00e4chlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Primesurf hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nach- zuweisen, in welcher H\u00f6he Verwaltungsausgaben entstanden sind.   <\/p>\n<p>d) \u00dcbersteigt die Preiserh\u00f6hung 8 Prozent des Reisepreises, kann Primesurf diese nicht einseitig vornehmen. In diesem Fall ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Primesurf gesetzten angemessenen Frist <\/p>\n<p>&#8211; entweder die mitgeteilte Preiserh\u00f6hung anzunehmen, oder<br \/>\n&#8211; ohne Stornokosten vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, oder<br \/>\n&#8211; die Teilnahme an einer von Primesurf gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Wenn der Reisende gegen\u00fcber Primesurf nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Preiserh\u00f6hung als angenommen. Hier\u00fcber wird der Reisende von Primesurf unverz\u00fcglich nach Kenntnis von dem Preiserh\u00f6hungsgrund zusammen mit der Mitteilung \u00fcber dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erkl\u00e4rung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger klar, verst\u00e4ndlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet. Das Angebot zur Preiserh\u00f6hung muss sp\u00e4testens 21 Tage vor Reisebeginn dem Reisenden gegen\u00fcber erfolgen; ein sp\u00e4teres Preiserh\u00f6hungsbegehren ist Primesurf nicht m\u00f6glich.  <\/p>\n<p>e) Ist die durchgef\u00fchrte Ersatz-Pauschalreise im Vergleich zur urspr\u00fcnglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, ist der Reisepreis gem\u00e4\u00df \u00a7 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern Primesurf bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gem\u00e4\u00df \u00a7 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.  <\/p>\n<p>3.4 Im Falle einer erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 \u00a7 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Primesurf gesetzten angemessenen Frist die mitgeteilte \u00c4nderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen, ohne Stornokosten vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, oder die Teilnahme an einer von Primesurf gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu er- kl\u00e4ren.<br \/>\nWenn der Reisende gegen\u00fcber Primesurf nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die \u00c4nderung bzw. Abweichung als angenommen. Hier\u00fcber, sowie \u00fcber die erhebliche \u00c4nderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von Primesurf unverz\u00fcglich nach Kenntnis von dem \u00c4nderungsgrund zusammen mit der Mitteilung \u00fcber dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erkl\u00e4rung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger klar, verst\u00e4ndlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet. <\/p>\n<p>3.5 Eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit die ge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind. Sofern die durchgef\u00fchrte Ersatz-Pauschalreise oder ge\u00e4nderte Pauschalreise im Vergleich zur urspr\u00fcnglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, ist der Reisepreis gem\u00e4\u00df \u00a7 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern Reisen &amp; Spei- sen bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gem\u00e4\u00df \u00a7 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. <\/p>\n<p><strong>4. R\u00fccktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertrags\u00fcbertragung (Ersatzperson)<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten. Der R\u00fccktritt ist gegen\u00fcber Primesurf unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erkl\u00e4ren. Falls die Reise \u00fcber einen Reisemittler gebucht wurde, kann der R\u00fccktritt auch diesem gegen\u00fcber erkl\u00e4rt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den R\u00fccktritt auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger zu erkl\u00e4ren.   <\/p>\n<p>4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zur\u00fcck oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Primesurf den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Primesurf eine angemessene Entsch\u00e4digung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der R\u00fccktritt von Primesurf zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he unvermeidbare, au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde auftreten, die die Durchf\u00fchrung der Pauschalreise oder die Bef\u00f6rderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeintr\u00e4chtigen; Umst\u00e4nde sind unvermeidbar und au\u00dfergew\u00f6hnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht h\u00e4tten vermeiden lassen, wenn alle zumut- baren Vorkehrungen getroffen worden w\u00e4ren.  <\/p>\n<p>4.3 Primesurf hat diesen ihm zustehenden Entsch\u00e4digungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Ber\u00fccksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erkl\u00e4rten R\u00fccktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Die Entsch\u00e4digung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der R\u00fcck- trittserkl\u00e4rung bei Primesurf oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:  <\/p>\n<p>a) allgemeine Stornopauschale:<\/p>\n<p>bis zum 30. Tag vor der Ankunft werden 20 % einbehalten<br \/>\nvom 29. bis 15. Tag vor der Ankunft werden 50 % einbehalten<br \/>\nvom 14. bis 3. Tag vor der Ankunft werden 75 % einbehalten<br \/>\nfrom 2nd day before arrival 95 % will be withheld<\/p>\n<p>b) Besondere Stornogeb\u00fchren: F\u00fcr Sonderangebote\/Specials, individuell zusammengestellte Pauschalreisen und Gruppenreisen k\u00f6nnen besondere Stornobedingungen gelten, auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Reiseausschreibung\/Angebot und der Reisebest\u00e4tigung gem\u00e4\u00df Art. 250 \u00a7\u00a7 3, 6 EBGBG hingewiesen wird.<\/p>\n<p>4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Primesurf nachzuweisen, dass Primesurf durch den R\u00fccktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entsch\u00e4digung verlangen kann.<br \/>\n4.5 Primesurf beh\u00e4lt sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine h\u00f6here, konkret berechnete Entsch\u00e4digung zu fordern, soweit Primesurf das Entstehen wesentlich h\u00f6herer Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist Primesurf verpflichtet, die geforderte Entsch\u00e4digung unter Ber\u00fccksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie abz\u00fcglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begr\u00fcnden. <\/p>\n<p>4.6 Der Abschluss einer Reiser\u00fccktrittskostenversicherung wird von Primesurf ausdr\u00fccklich empfohlen. Diese ist nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages und kann bei einem R\u00fccktritt vom Reisevertrag generell nicht erstattet werden; gleiches gilt f\u00fcr den Anteil einer in einem Versicherungspaket enthaltenen Reisekostenr\u00fccktrittsversicherung. <\/p>\n<p>4.7 Ist Primesurf infolge eines R\u00fccktritts zur R\u00fcckerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, ist die Erstattung unverz\u00fcglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem R\u00fccktritt zu leisten.<\/p>\n<p>4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger gem\u00e4\u00df \u00a7 651e BGB eine Vertrags\u00fcbertragung auf einen anderen Reisenden zu erkl\u00e4ren (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unber\u00fchrt, sofern diese Mitteilung Primesurf nicht sp\u00e4ter als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. F\u00fcr den durch die Vertrags\u00fcbertragung entstehenden Aufwand berechnet Primesurf ein Serviceentgelt in H\u00f6he von 30.- \u20ac. <\/p>\n<p><strong>5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine \u00c4nderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Bef\u00f6rderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverst\u00e4ndlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollst\u00e4ndiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gem\u00e4\u00df Art. 250 \u00a7 3 EBGBG n\u00f6tig ist; eine solche Umbuchung wird f\u00fcr den Reisenden kostenfrei durchgef\u00fchrt. <\/p>\n<p>5.2 Sofern Primesurf auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vornimmt, werden dem Reisenden bis zum Tag des Eintritts der 2. Stornostufe die Primesurf durch die Umbuchung entstehenden Aufwendungen in Rechnung gestellt, worunter insbesondere Umbuchungs- oder Stornokosten (bei nichterstattbaren Tarifen) f\u00fcr gebuchte Fl\u00fcge oder \u00dcbernachtungs- und sonstige Zielgebietsleistungen fallen. Diese entstehenden und nachweisbaren Aufwendungen werden dem Reisenden vor einer Umbuchung klar und deutlich mitgeteilt, ebenso wie ein aufgrund der Umbuchung ge\u00e4nderter Reisepreis aufgrund tagesaktueller Preise f\u00fcr die bei den Leistungstr\u00e4gern von Primesurf n\u00f6tigen Neubuchungen oder abweichender Saisonzeiten. F\u00fcr jede erfolgte Umbuchung wird ein Umbuchungsentgelt in H\u00f6he von 50. -\u20ac f\u00fcr den seitens Primesurf entstandenen Arbeits- und Zeitaufwand je Vorgang in Rechnung gestellt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen Primesurf nachzuweisen, dass Primesurf durch die erfolgte Umbuchung nur eine wesentlich niedrigere angemessene Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Aufwand verlangen darf.   <\/p>\n<p>5.3 Sp\u00e4tere Umbuchungsw\u00fcnsche des Reisenden als in 5.2 geregelt k\u00f6nnen, sofern ihre Durchf\u00fchrung \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, nur nach R\u00fccktritt vom Reisevertrag gem\u00e4\u00df Ziff. 4.3 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgef\u00fchrt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungsw\u00fcnschen, die nur geringf\u00fcgige Kosten verursachen.<\/p>\n<p><strong>6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<\/strong><\/p>\n<p>Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Primesurf ordnungsgem\u00e4\u00df angeboten hat, aus Gr\u00fcnden, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Gleiches gilt, wenn eine Leistung nicht in Anspruch genommen werden kann, da der Reisende bestimmte Voraussetzungen (z.B. gesundheitliche Vorgaben) nicht erf\u00fcllt, obwohl Primesurf seine vorvertraglichen Informationspflichten diesbez\u00fcglich erf\u00fcllt hat. Primesurf wird sich bei den Leistungstr\u00e4gern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bem\u00fchen. Diese Verpflichtung entf\u00e4llt, wenn es sich um v\u00f6llig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Bestimmungen entgegenstehen. Primesurf empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.    <\/p>\n<p><strong>7. R\u00fccktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und K\u00fcndigung durch Primesurf<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Primesurf kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten, wenn Primesurf in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden sp\u00e4testens die Erkl\u00e4rung zugegangen sein muss, und in der Reisebest\u00e4tigung die Mindestteilnehmerzahl und die sp\u00e4teste R\u00fccktrittsfrist angibt. Der R\u00fccktritt ist dem Reisenden gegen\u00fcber sp\u00e4testens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebest\u00e4tigung angegeben ist, zu erkl\u00e4ren. Sollte bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Primesurf unverz\u00fcglich von seinem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch zu machen.<br \/>\nWird die Reise aus diesem Grund nicht durchgef\u00fchrt, hat Primesurf unverz\u00fcglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erkl\u00e4rtem R\u00fccktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen zur\u00fcckzuerstatten.<\/p>\n<p>7.2 Primesurf kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn der Reisende die Durchf\u00fchrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Primesurf nachhaltig st\u00f6rt oder sich in einem solchen Ma\u00df vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Sofern f\u00fcr eine Pauschalreise ausweislich der Reiseaus- bzw. Reisebeschreibung besondere Voraussetzungen durch den Reisenden erf\u00fcllt werden m\u00fcssen (z.B. gesundheitliche Vorgaben), stellt ein Versto\u00df dagegen ein vertragswidriges Verhalten dar. K\u00fcndigt Primesurf, so beh\u00e4lt Primesurf den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Primesurf aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschlie\u00dflich der ihm von seinen Leistungstr\u00e4gern gutgebrachten Betr\u00e4ge.  <\/p>\n<p><strong>8. Mitwirkungspflichten des Reisenden<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Reiseunterlagen<br \/>\nDer Reisende hat Primesurf oder seinen Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotelvoucher) nicht innerhalb der von Primesurf mitgeteilten Frist erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>8.2 M\u00e4ngelanzeige<br \/>\n8.2 M\u00e4ngelanzeige<br \/>Primesurf ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisem\u00e4ngeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel Primesurf gegen\u00fcber unverz\u00fcglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine M\u00e4ngelanzeige unverz\u00fcglich dem Vertreter von Primesurf vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von Primesurf vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen M\u00e4ngel Primesurf direkt gegen\u00fcber bekannt zu geben.<br \/>\nDie Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von Primesurf nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von Primesurf f\u00fcr eine Reisem\u00e4ngelanzeige sind der Reisebest\u00e4tigung zu entnehmen.<br \/>\nDer Reisende hat dar\u00fcber hinaus die M\u00f6glichkeit, seine M\u00e4ngelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu \u00fcbermitteln. Der Vertreter von Primesurf ist beauftragt, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen sofern dies m\u00f6glich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Anspr\u00fcche anzuerkennen. Soweit Primesurf infolge einer schuldhaften Unterlassung der M\u00e4ngelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsanspr\u00fcche nach \u00a7 651m BGB noch Schadensersatzanspr\u00fcche nach \u00a7 651n BGB geltend machen.<\/p>\n<p>8.3 Fristsetzung vor K\u00fcndigung<br \/>\nWill ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in \u00a7 651i BGB bezeichneten Art nach \u00a7 651l BGB k\u00fcndigen, so hat der Reisende Primesurf zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch Primesurf verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist. <\/p>\n<p>8.4 Gep\u00e4ckversp\u00e4tung und -besch\u00e4digung:<br \/>\na) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Sch\u00e4den an seinem Reisegep\u00e4ck oder einen Gep\u00e4ckverlust oder Gep\u00e4ckversp\u00e4tung unverz\u00fcglich vor Ort der zust\u00e4ndigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgr\u00fcnden eine Best\u00e4tigung in Textform aush\u00e4ndigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch Primesurf lehnen in der Regel diesbez\u00fcgliche Erstattungen aufgrund internationaler \u00dcbereink\u00fcnfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgef\u00fcllt wurde. Die Schadenanzeige ist bei einer Gep\u00e4ckbesch\u00e4digung binnen 7 Tagen und bei einer Gep\u00e4ckversp\u00e4tung binnen 21 Tagen nach Aush\u00e4ndigung zu erstatten.<br \/>\nb) Dar\u00fcber hinaus ist die Besch\u00e4digung, der Verlust bzw. die Gep\u00e4ckversp\u00e4tung unverz\u00fcglich Primesurf gem. den Ausf\u00fchrungen in Ziffer 8.2 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an Primesurf entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgem\u00e4\u00dfen Schadenanzeige an die zust\u00e4ndige Fluggesellschaft gem\u00e4\u00df lit.  a).<\/p>\n<p><strong>9. Beschr\u00e4nkung der Haftung<\/strong><br \/>\n9.1 Die vertragliche Haftung von Primesurf f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigef\u00fchrt wurden. Gelten f\u00fcr eine Reiseleistung internationale \u00dcbereink\u00fcnfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschr\u00e4nkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Primesurf gegen\u00fcber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen \u00dcbereink\u00fcnften oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften weitergehende Anspr\u00fcche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschr\u00e4nkung unber\u00fchrt.  <\/p>\n<p>9.2 Primesurf haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen- und Sachsch\u00e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausfl\u00fcge, Sportveranstaltungen, Musicalauff\u00fchrungen, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich und unter Angabe der Identit\u00e4t und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese f\u00fcr den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Primesurf sind. Primesurf haftet jedoch f\u00fcr diese Leistungen, wenn und soweit f\u00fcr einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufkl\u00e4rungs- oder Organisationspflichten seitens Primesurf urs\u00e4chlich waren. <\/p>\n<p>9.3 Primesurf haftet nicht f\u00fcr Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von Primesurf oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.<\/p>\n<p><strong>10. Geltendmachung von Anspr\u00fcchen, Verj\u00e4hrung, Verbraucherstreitbeilegung<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Anspr\u00fcche nach den \u00a7\u00a7 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegen\u00fcber Primesurf geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch \u00fcber den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspr\u00fcche auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger geltend zu machen.   <\/p>\n<p>10.2 Die reisevertraglichen Anspr\u00fcche des Reisenden verj\u00e4hren in zwei Jahren; die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.<\/p>\n<p>10.3 Die Abtretung von Anspr\u00fcchen gegen Primesurf an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen. Bei Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europ\u00e4ische Plattform zur Online-Streitbeilegung gem\u00e4\u00df Art. 14 Abs. 1 ODR-VO unter https:\/\/ec. europa.eu\/consumers\/odr\/ verwiesen.  <\/p>\n<p>10.4 Primesurf weist nach \u00a7 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass Primesurf nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte Primesurf freiwillig daran teilnehmen, wird Primesurf die Reisenden hier\u00fcber auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger informieren. <\/p>\n<p><strong>11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften<\/strong><\/p>\n<p>11.1 Primesurf unterrichtet die Reisenden \u00fcber allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschlie\u00dflich der ungef\u00e4hren Fristen f\u00fcr die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalit\u00e4ten vor Vertragsabschluss sowie \u00fcber deren evtl. \u00c4nderungen vor Reiseantritt. Reisende mit Nicht-EU Nationalit\u00e4t, Reisende mit Status \u201estaatenlos\u201c oder Reisenden mit doppelter Staatsb\u00fcrgerschaft weisen vor Vertragsabschluss darauf hin. <\/p>\n<p>11.2 Der Reisende ist verantwortlich f\u00fcr das Beschaffen und Mitf\u00fchren der beh\u00f6rdlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von R\u00fccktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Primesurf nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat.  <\/p>\n<p>11.3 Primesurf haftet nicht f\u00fcr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Primesurf mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Primesurf eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.<\/p>\n<p><strong>12. Informationen zur Identit\u00e4t ausf\u00fchrender Luftfahrtunternehmen<\/strong><\/p>\n<p>Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Flugg\u00e4sten \u00fcber die Identit\u00e4t des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Primesurf, den Reisenden \u00fcber die Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaften s\u00e4mtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbef\u00f6rderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausf\u00fchrende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Primesurf verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Fl\u00fcge durchf\u00fchren wird bzw. werden. Sobald Primesurf wei\u00df, welche Fluggesellschaft den Flug durchf\u00fchren wird, muss Primesurf den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausf\u00fchrende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Primesurf den Reisenden \u00fcber den Wechsel informieren. Primesurf muss unverz\u00fcglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie m\u00f6glich \u00fcber den Wechsel unterrichtet wird.<br \/>\nDie Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. \u201eBlack List\u201c) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https:\/\/ec.europa.eu\/transport\/modes\/air\/safety\/air-ban_de<\/p>\n<p><strong>13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>13.1 Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Reisenden und Primesurf findet deutsches Recht Anwendung.<br \/>\n13.2 Der Reisende kann Primesurf nur an dessen Sitz verklagen. F\u00fcr Klagen von Primesurf gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ma\u00dfgebend. F\u00fcr Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von Primesurf vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Gesch\u00e4ftsreisen f\u00fcr das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt f\u00fcr Reisende, die ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.   <\/p>\n<p>13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und Primesurf anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angeh\u00f6rt, f\u00fcr den Reisenden g\u00fcnstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.<\/p>\n<p>Stand: 01.03.2024<\/p>\n<p>Reiseveranstalter:<br \/>\nPrimesurf GmbH<br \/>\nKanonenberg 20<br \/>\n21423 Winsen\/Luhe<br \/>\nDeutschland<\/p>\n<p>Registergericht: Amtsgericht L\u00fcneburg<br \/>\nHandelsregisternummer HRB 210927<br \/>\nUst-Ident.-Nr.: DE358805652<br \/>\nTelefon: +49 (0) 1732969105<br \/>\nE-mail: info@primesurf.com<br \/>\nWeb: www.primesurf.com<\/p>\n<p>Datenschutzhinweis:<br \/>\nDie im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verf\u00fcgung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Primesurf und deren Leistungstr\u00e4gern (Bef\u00f6rderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS\/SABRE verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchf\u00fchrung erforderlich sind. Aufgrund eines US-Bundesgesetzes zur Terroristenfahndung sind die Fluggesellschaften gezwungen, die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers vor der Einreise in die USA der US-Transportsicherheitsbeh\u00f6rde (TSA) mitzuteilen. Ohne diese Daten\u00fcbermittlung ist eine Einreise in die USA nicht m\u00f6glich \u2013 dies betrifft auch Zwischenlandungen sowie Umsteigefl\u00fcge. Auch bei Fl\u00fcgen in andere Staaten, die lediglich den Luftraum der USA tangieren, m\u00fcssen diese Daten ebenfalls zwingend \u00fcbermittelt werden.<br \/>\nDie Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausf\u00fchrlichen Datenschutzhinweise einschlie\u00dflich der Rechte der Reisenden sind auf www.primesurf.com hinterlegt, k\u00f6nnen unter den Kontaktdaten von Primesurf angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage \/ Reisebuchung) zur Verf\u00fcgung gestellt. <\/p>\n<p>Fernabsatzvertr\u00e4ge:<br \/>\nPrimesurf weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den \u00a7\u00a7 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerru- fen werden k\u00f6nnen. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag \u00fcber die Pauschalreise zwischen Primesurf und dem Reisenden, der Verbraucher ist, au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossen worden ist, es sei denn, die m\u00fcndlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhegehende Bestellung des Verbrauchers gef\u00fchrt worden.   <\/p>\n<p>Reiseversicherungen:<br \/>\nPrimesurf empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-R\u00fccktrittskosten-Versicherung und einer Auslands-Reise-Krankenversicherung einschlie\u00dflich Deckung der R\u00fcckf\u00fchrungskosten bei Unfall oder Krankheit. Dar\u00fcber hinaus wird dringend empfohlen, beim Abschluss der Versicherung auf einen eingeschlossenen oder separat abzuschlie\u00dfenden Covid-19-Schutz (\u201ePandemieschutz\u201c) zu achten. 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